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Sonderrundschreiben: Schwerbehindertenrecht – Ausgleichsabgabe – Frist für die Meldung und Zahlung endet am 31. März 2023

1. März 2023Rundschreiben 2023RS22

RS22-2023

Vorhandene PDF-Dokumente:

RS-22-Schwerbehindertenrecht-Ausgleichsabgabe-Frist-fuer-die-Meldung-u.-Zahlung-endet-am-31.03.2023-1Herunterladen

RS-22-Anlage-Erlaeuterungen-zum-Anzeigeverfahren-2022Herunterladen
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